Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juli 2025 - X ZR 99/23

Volltext x zr 99-23 - 515,06K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Volltext der Pressemitteilung -
ECLI ECLI:DE:BGH:2025:290725UXZR99.23.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 29.07.2025
Gericht Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet
  • Patente
EUROVOC-Bereich
  • europäisches Patent
Vorschrift des nationalen Rechts

Patentgesetz: §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 21 Abs. 1 Nr. 1, 81 Abs. 1; Zivilprozessordnung: § 529 Abs. 1 Nr. 1

Angeführte Vorschrift des Unionsrechts
Vorschrift des internationalen Rechts -
Beschreibung

Offenbarungsgehalt von Präsentationsfolien in einem öffentlichen Workshop - Oberflächendefekte - Der Offenbarungsgehalt von Präsentationsfolien, die in einem öffentlichen Workshop zur Illustration eines Vortrags verwendet und den Teilnehmern als Ausdruck überlassen worden sind, ist unabhängig von eventuellen einschränkenden Zusatzinformationen zu würdigen, die während des Vortrags gegeben wurden.